Drohnen in der Nachbarschaft

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Immer mehr Hersteller bieten sie an: Drohnen,
also kleine, mehr-rotorige Fluggeräte mit Kamera an Bord.

Wenn nun ein solches Fluggerät über Ihrer Terrasse, Ihrem Balkon oder Ihrem Garten auftaucht, dann müssen Sie sich unweigerlich die Frage stellen:
Filmt dieses Ding mich jetzt gerade?

Und wie geht es Ihnen dabei?
Jetzt, da Sie wissen, dass irgendjemand aus der Nachbarschaft Sie mit einer fliegenden Kamera überraschen kann…

  • … können Sie da noch in Ruhe Ihr Feierabendbier genießen?
  • … setzen Sie sich als Mann weiterhin unbefangen mit nacktem Oberkörper auf Ihren schönen Freisitz?
  • … trauen Sie sich als Frau nun immer noch, sich für Ihre nahtlose Bräune auf Balkon oder Terrasse „oben ohne“ zu sonnen?
  • … lassen Sie Ihre kleinen Kinder künftig noch unbekleidet im Planschbecken im Garten herumtollen?

…wenn der Nachbar immer alles von oben filmen kann?

Um es ganz deutlich zu sagen:
Solche Flüge von Nachbars Drohne über unser Grundstück sind ein heftiger Eingriff in unsere Privatsphäre.

DENN:
Alleine schon das Wissen, dass eine solche Drohne in der Nachbarschaft vorhanden ist, dass dieses Gerät also jederzeit über den Nachbardächern starten kann und uns im Vorbeiflug bei unseren privaten Aktivitäten beobachten könnte, sorgt doch dafür, dass wir uns manche Dinge gar nicht mehr richtig trauen. Einfach aus Furcht, bei unserem täglichen Handeln beobachtet zu werden.
Dabei tun wir ja gar nichts Verbotenes, aber es ist uns eben unangenehm, hier in unserem privatesten Umfeld beobachtet und gefilmt zu werden.
Das möchten wir so einfach nicht.
Und das ist auch unser gutes Recht, denn das ist UNSERE private Sphäre!

PRIVATES MUSS PRIVAT BLEIBEN !


Verkaufen sich private Drohnen in Deutschland denn so gut?

Leider JA.

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An den hohen Verkaufszahlen kann jeder einzelne von uns natürlich erstmal nichts ändern.

Es bleibt uns aber noch eins:
Man kann und sollte in akut auftretenden Fällen unverzüglich mit den fehlgeleiteten Käufern Kontakt aufnehmen, also mit denjenigen Leuten in der Nachbarschaft, die die Drohnen einfach so dort hochsteigen lassen, ohne an die Privatsphäre ihrer Mitmenschen zu denken.
Ihnen muss man höflich aber sehr deutlich klar machen, dass man selbst nicht von so einem Gerät in Kamera-Sichtweite beobachtet werden möchte und dass man sich deshalb eine Annäherung oder gar einen Überflug über das eigene Anwesen, also über Wohnung, Haus, Terrasse, Balkon oder Garten absolut verbittet.
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TRAUEN SIE SICH, WEHREN SIE SICH !

Wer sich das nun bei dem Nachbarn persönlich nicht traut, oder wer dabei vielleicht nicht die richtigen Worte finden würde, der kann sich hier auf uns verlassen, denn:

WIR HELFEN WEITER!

SCHRITT 1:

Einfach dieses Muster-Schreiben hier herunterladen (Muster-Schreiben 1),
die erforderlichen Daten an den betreffenden Stellen ausfüllen,
und das Schreiben dann bei dem Nachbarn mit der Drohne einwerfen.
(TIPP: Idealerweise das fertige Schreiben durch eine Person des Vertrauens in einen Briefumschlag eintüten lassen sowie einwerfen lassen – dann haben Sie dafür später gleich einen Zeugen bei der Hand.)

SCHRITT 2:

Und wenn der Nachbar sich nicht daran hält und ihn das erste Schreiben nicht interessiert?
Dann haben wir hier auch noch ein weiteres Muster-Schreiben für Sie parat (Muster-Schreiben 2).

Wir unterstützen Sie – zum Schutz Ihrer Privatsphäre!

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Informativ:
In einem besonderen Fall im Jahr 2019 entschied ein deutsches Gericht, dass der Abschuss einer Drohne über dem eigenen abgezäunten Garten gerechtfertigt war: Bericht bei Heise.de

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