Es passiert immer wieder.
Digitale Geräte und Anwendungen unterwandern häufig unsere Privatsphäre,
zum Beispiel:
►Google Now zeichnet über Ihr Smartphone einfach Ihre Gespräche im Alltag auf, ohne dass Sie es merken.
-> LINK zu Stern.de: Google zeichnet alles auf, was Sie sagen
►WhatsApp verrät planmäßig die Daten von all seinen Kunden nun doch an Facebook.
-> LINK zu Mimikama.at: Whatsapp teilt in Zukunft auch Daten mit Facebook
Aber auch im persönlichen Umfeld verletzen immer häufiger andere Personen unsere Privatsphäre mit digitalen Mitteln.
Prüfen Sie doch einfach mal nach:
Trifft eine der folgenden Situationen auch auf Sie zu?
► Verwandte laden Fotos von Ihrem gemeinsamen Weihnachten auf Instagram o.ä. hoch.
► Freunde Ihrer Kinder bringen ihre Smartphones mit und nehmen in Ihren vier Wänden einfach munter Bilder und Videos oder Audio-Dateien auf.
► Ihr Nachbar hat eine Überwachungskamera aufgestellt und filmt damit auch in Richtung Ihres Grundstücks.
► Ihre Freunde zitieren lustige Aussagen von Ihnen bei Facebook oder laden sogar Audio-Mitschnitte davon hoch.
► Ihr Arbeitskollege filmt im Straßenverkehr alles und jeden mit seiner KFZ-Dashcam – somit natürlich auch auf dem Firmenparkplatz.
► Jemand aus Ihrem Viertel lässt in seiner Freizeit eine Drohne steigen und filmt damit ständig andere Gärten, Terrassen und Balkone in der Nachbarschaft – somit auch bei Ihnen.
► Freunde versenden und teilen unerlaubt die Fotos von Ihrer letzten gemeinsamen Party weitläufig über WhatsApp oder andere Messenger-Dienste.
► Kollegen stellen einfach ohne jegliche Rückfrage Fotos von der letzten Betriebsfeier auf Facebook und bei anderen sozialen Netzwerken online.
Ist Ihnen so etwas auch schon passiert? Und ärgern Sie sich darüber?
Dann handeln Sie.
Jetzt.
Denn: Sie haben Rechte!
Zum Beispiel:
►das Recht an Ihrem eigenen Bild
►das Hausrecht in Ihrer Wohnung bzw. auf Ihrem Grundstück
►das Recht auf Vertraulichkeit Ihres gesprochenen Wortes
und andere mehr.
Wir finden: Sie dürfen sich so ein Verhalten nicht einfach gefallen lassen!
Sonst verlieren Sie immer weiter Ihre Privatsphäre.
Verteidigen Sie Ihre Rechte – auch im digitalen Bereich !
Am besten geht das in 3 Schritten:
SCHRITT 1:
Sprechen Sie, oder noch besser schreiben Sie die Person an, die Ihre Rechte verletzt.
Die Themen und Ideen hier auf DIGITAL SAFE können Ihnen dabei vielleicht helfen.
Bitten Sie um baldige Erledigung und um Abstellung des verletzenden Verhaltens.
SCHRITT 2:
Wenn sich nichts ändern sollte: Kommen Sie nach 10 bis 14 Tagen auf die Angelegenheit zurück.
Sprechen oder schreiben Sie die Person erneut an. Setzen Sie nun eine feste Frist von z.B. 2 Wochen.
SCHRITT 3:
Und wenn die Person ihr Verhalten nun immer noch nicht ändert und weiterhin Ihre Sphäre verletzt, kommt der wichtigste Schritt:
Gehen Sie zu einem Anwalt.
Trauen Sie sich das!
Denn immerhin haben Sie die andere Person nun schon 2 x höflich aufgefordert – und es hat leider nichts genützt: er oder sie verletzt weiter Ihre Privatsphäre.
Dann muss diese uneinsichtige Person nun auch mit den weiteren Konsequenzen leben.
Kämpfen Sie für Ihr Recht!
Und machen Sie sich dabei eines klar: Nicht SIE greifen den anderen damit an, sondern der andere hat SIE schon LÄNGST angegriffen, nämlich indem er mit seinem Verhalten laufend in Ihre Privatsphäre eingebrochen ist. SIE WEHREN SICH NUN BLOß !
NOCH EIN TIPP:
Falls Sie hohe Anwaltskosten fürchten:
Sie können bei jedem Anwalt in Deutschland erst einmal anfragen, ob er oder sie mit Ihnen zu Ihrem Fall ein Beratungsgespräch führt. Dafür kann ein Anwalt zwar auch schon Kosten berechnen, diese sind im Allgemeinen aber noch günstiger als bei einer vollen rechtlichen Vertretung in dem Fall.
Nach der Erstberatung wissen sie dann schon einmal, ob Ihre Sache Erfolg haben könnte und ob Sie den Anwalt oder die Anwältin vollauf beauftragen sollten.
Und wenn Ihre Sache am Ende dann tatsächlich erfolgreich war, können die Ihnen angefallenen Anwaltskosten auch dem unterliegenden Gegner zufallen. Wichtig hierfür ist, dass Sie den Gegner vorher wegen Ihres Anliegens wirksam „in Verzug“ gesetzt haben; das heißt:
wenn Sie ERSTENS die Person schon einmal nachweislich deswegen kontaktiert, also z.B. angeschrieben haben,
UND ZWEITENS die Person dann noch einmal an das Anliegen erinnert, also somit angemahnt haben, bevor Sie dann erstmalig den Anwalt kontaktierten.
[ => Wenn Sie ein Anwaltsmandat erteilen, legen Sie diese Informationen und Nachweise hierfür am besten gleich mit vor ! ]
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DIGITAL SAFE
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