Kurze Checkliste:
Ist Ihnen das auch schon mal passiert?
- Sind Sie auf einer Homepage im Internet zu sehen, ohne dass Sie das erlaubt haben?
- Tauchen Fotos von Ihnen bei Facebook auf, ohne dass Sie zuvor zugestimmt haben?
- Wurde ein Foto von Ihnen von anderen über WhatsApp herumgeschickt, ohne dass Sie das anfangs überhaupt bemerkt haben?
Grundsätzlich gilt: Mein Bild gehört mir!
Es gibt klare gesetzliche Regeln, an die die anderen Leute sich bei der Verbreitung (z.B. per WhatsApp) oder Veröffentlichung (z.B. per Facebook) von Fotos & Videos halten müssen.
Genauer gesagt: In solchen Fällen steht Ihnen grundsätzlich das Recht am eigenen Bild zu.
=> § 22 KUG (KunstUrhG) S. 1 regelt…
…dass Bildnisse nur mit Einwilligung des Abgebildeten verbreitet oder öffentlich zur Schau gestellt werden dürfen.
Es gibt davon noch einige Ausnahmefälle gem. § 23 KUG, beispielsweise wenn Sie eine Person „der Zeitgeschichte“ wären oder wenn Sie nur als unscheinbares „Beiwerk“ auf einem Foto z.B. von einer Landschaft oder einer Sehenswürdigkeit erscheinen.
Doch was tun, wenn es nun schon passiert ist?
Wenn ein Bild von Ihnen ungewollt auf Facebook veröffentlicht wird oder sonst auf einer Webseite auftaucht oder in einem Messenger herumgeistert, dann sollten Sie den Verantwortlichen höflich aber bestimmt darauf hinweisen, dass Sie dem nicht zugestimmt haben.
Wer sich das nun nicht so einfach traut, oder wem hierfür die richtigen Worte fehlen, der kann sich hier auf uns verlassen, denn:
WIR HELFEN WEITER!
Einfach das Muster-Schreiben hier herunterladen,
► MUSTER-1-Entfernung-Bilder-FACEBOOK
► MUSTER-1-Entfernung-Bilder-WEBSEITE
den Text kopieren, die nötigen Daten noch ergänzen und dann an den Verantwortlichen senden.
Und wenn den Verantwortlichen dieses erste Schreiben nicht interessiert, also er oder sie die Bitte nicht beachten sollte,
dann haben wir hier auch noch ein weiteres Muster-Schreiben für Sie parat:
► MUSTER-2-Entfernung-Bilder-FACEBOOK
► MUSTER-2-Entfernung-Bilder-WEBSEITE
Wir unterstützen Sie – zum Schutz Ihrer Privatsphäre!
TIPP:
Und wenn auch das zweite Schreiben immer noch nichts hilft?
Dann sollten Sie der verantwortlichen Person zeigen, dass Sie es mit Ihrer Privatsphäre wirklich ernst meinen und dass Sie sich und Ihre Rechte soweit wie möglich schützen und verteidigen werden.
Wie das am besten geht? Es bleibt Ihnen jetzt nur, sich wegen der Rechtslage in Ihrem Einzelfall an einen Rechtsanwalt zu wenden. Der Verantwortliche hat Sie zu diesem Schritt gedrängt.
Vereinbaren Sie ein Beratungsgespräch! Ein Anwalt kann die Angelegenheit für Sie prüfen und dann je nach Situation mögliche weitere Schritte in Ihrem Sinne unternehmen, von einem möglichen anwaltlichen Anschreiben an den Verantwortlichen bis nötigenfalls z.B. hin zu einer Zivilklage, gerichtet auf Unterlassung der Verbreitung oder Veröffentlichung von Bildmaterial – zum Schutz Ihrer Privatsphäre!
Scheuen Sie sich nicht davor, nun einen Anwalt hinzu zu ziehen – immerhin haben Sie der verantwortlichen Person zuvor durch die obigen Anschreiben gleich zwei Chancen gegeben, dass diese ihr Verhalten überdenken und besser auf Ihre Privatsphäre achten soll.
Wenn die Person das nicht weiter interessierte, dann muss sie nun auch mit den nächsten Konsequenzen leben.
– NOCH EIN TIPP –
Wenn Sie einen Rechtsanwalt kontaktieren, ist es vorteilhaft, wenn Sie schon einige Fakten und Beweise für diesen gesammelt haben,
zum Beispiel:
- Kopien der an die verantwortliche Person zugesandten Schreiben / E-Mails / Nachrichten
- Datum von Zusendung bzw. Einwurf dieser Schreiben / E-Mails / Nachrichten (-> bei Post-Schreiben gilt: im besten Fall hat eine andere Person für Sie die Übergabe bzw. den Einwurf der Schreiben in einen Briefkasten getätigt und kann dies für Sie bezeugen, wenn es später einmal darauf ankommt)
- Screenshots o.ä. vom betreffenden verbreiteten oder veröffentlichten Bildmaterial, möglichst als gesicherter Ausdruck sowie ebenfalls in digitale Form z.B. auf USB-Stick (-> optimalerweise hat auch noch eine andere Person mit Ihnen zusammen das betreffende Bildmaterial live gesehen und kann dies für Sie bezeugen, wenn es später einmal darauf ankommt)
Schauen Sie doch ergänzend auch einmal in dem Bereich RECHTE VERTEIDIGEN hier auf unserer Webseite vorbei.