Mein Bild gehört mir!

Kennen Sie das auch?

Sie sind auf einer privaten Feier und bemerken, wie jemand mit dem Smartphone Fotos knipst, auf denen auch Sie drauf sind.
Nach einem Fest finden Sie überraschend Fotos von sich und Ihren Liebsten im Internet.
Auf einer Veranstaltung taucht ein Fotograf auf und lichtet alle möglichen Leute ab – auch Sie und Ihre Familie.

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Solche Situationen erleben viele von uns immer wieder:
Fremde Leute fotografieren und filmen uns und unsere Begleiter, unsere Partner und unsere Kinder – völlig ungehemmt.

Natürlich: Smartphones mit Kameras und andere digitale Geräte machen ein solches Verhalten heutzutage technisch immer und überall möglich.
Viele Leute tun so etwas mittlerweile einfach, ohne sich überhaupt noch darüber Gedanken zu machen, dass sie andere Menschen damit belästigen. „Macht ja schließlich jeder…“ heißt es dann lapidar.
Und das Bildmaterial mit unserem Konterfei landet dann einfach im Internet: auf Facebook und Youtube, Instagram oder Snapchat, oder es erreicht uns irgendwann später mal über WhatsApp.

Die abgebildeten Personen – WIR – werden bei all dem einfach gar nicht mehr gefragt, weder vor der Aufnahme noch vor der digitalen Veröffentlichung.

Stört Sie das auch?
Dann haben wir eine gute Nachricht für Sie:
Ein solches Verhalten ist in vielen Fällen überhaupt nicht erlaubt!

Sie haben Rechte. Und die können Sie wirksam verteidigen und einfordern!

Genauer gesagt steht Ihnen in solchen Fällen das Recht am eigenen Bild zu.

Es gibt gesetzliche Regeln, an die die anderen sich bei Fotografien & Videos und deren Verbreitung oder Veröffentlichung halten müssen.

=> § 22 KUG (KunstUrhG) S. 1 regelt…

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Werden Sie ab sofort aktiv:
Wenn Ihnen so etwas wieder mal passiert, sprechen Sie den anderen gleich ganz direkt darauf an.
Er oder sie wird bei einem Hinweis auf die Rechtslage (s.o. § 22 KUG) vielleicht verdutzt sein,
aber Gesetz ist nun mal Gesetz, und daran hat man sich zu halten!


► Wie mache ich meinem Gegenüber höflich aber deutlich klar, dass ich auf mein Recht am eigenen Bild bestehe?

In unserem Bereich => SAG’S MIT KARTEN haben wir digitale Visitenkarten für diesen Zweck entworfen.
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► Was tun, wenn der andere sich nicht daran hält und dann doch Bilder im Internet auftauchen?

Tipps hierzu erfahren Sie in unserem Bereich => Mein Bild unerlaubt im Internet.
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► Welche Besonderheit gilt bei „Gruppenfotos“? Welche Zahl ist hier zu beachten?

Man könnte diese Thematik auch nennen: „Das Märchen von den Gruppenfotos“. Einen sehr guten Beitrag zu diesem Thema finden Sie hier:
=> Irrglaube Gruppenfotos (EXTERNER LINK)

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